Red Tube – Abmahn-Anwälte verurteilt

Der Red Tube Prozess ist mit einem rechtskräftigen Urteil zu Ende!

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Die meisten von uns erinnern sich bestimmt noch an den berühmt berüchtigten Red Tube Prozess. Sexpreller.com hat darüber berichtet. Dabei ging es um eine beispielslose Abmahnwelle in welcher Internetuser bezichtigt wurden, angeblich illegale Streamings von urheberrechtlich geschützen pornographischen Material durchgeführt zu haben.

Die Kanzlei Urmann +Coleggen Rechtsanwälte mahnte im Oktober 2013 für den Rechteinhaber „Archive AG User“ der Plattform www.redtube.com eine Vielzahl an Usern ab. Diese hätten sich angeblich illegal per Streaming urheberrechtlich geschützte Werke des Rechteinhabers The Archive AG angesehen. Hierbei handelte es sich nicht um einen Einzelfall, wie sie Anzahl der Anfragen zeigte. Neben dem Titel “Amanda’s Secret” wurden noch die Werke “Dream Trip”, “Glamour Show Girls”, sowie “Miriam’s Adventures” abgemahnt.

In allen Fällen wurde die Abgabe einer Unterlassungserklärung eingefordert sowie die Zahlung einer Schadenspauschale von insgesamt immerhin 250,00 €.

Bald aber schon wurde diese Abmahnwelle für die Kanzlei Urmann sehr problematisch. Es begann mit einer juristischen Beschwerdewelle durch die Betroffenen, da dem Landgericht offensichtlich in den Fällen, in denen die Auskunftsbeschlüsse erlassen wurden, ein falscher Sachverhalt zugrunde gelegt wurde. Ebenso ermittelte darauf die Hamburger Staatsanwaltschaft gegen den Geschäftsführer von Urmann + Collegen, da nicht wirklich feststand, ob streamen ansich überhaupt strafbar sei. Am 30. April 2014 teilten die Urmann Rechtsanwälte dem Gericht mit, das Mandat niedergelegt zu haben und die Firma The Archive AG nicht mehr zu vertreten.

Laut dem nun folgenden Urteil stellte das Gericht in Regensburg nun fest, dass die Kanzlei Urmann “wider besseres Wissens” die Abmahnungen aussprach und die Abgemahnte förmlich erpresste.  Das Gericht sah ausreichende Anhaltspunkte für ein arglistiges Verhalten der Kanzlei, da auch das Landgericht Köln getäuscht wurde, um an die Adressdaten der Abgemahnten heranzukommen. Über diese Täuschung wurden die Abgemahnten nicht informiert. Im Gegenteil – Dieser Irrtum wurde schamlos ausgenutzt. Die Adressermittlung erfolgte daher unter Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Abgemahnten. Das LG Köln ist bei der Erteilung der Auskünfte von einem völlig anderen Sachverhalt ausgegangen. Die Kanzlei unter Thomas Urmann muss somit Schadenersatz leisten.

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