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Parship verliert Prozess

Parship verliert gegen Hamburger Verbraucherzentrale

Das Single-Datingportal Parship, ist nicht nur uns von sexpreller.com, sondern auch diversen Verbraucherzentralen schon seit längerem ein Dorn im Auge. Nun hat Parship einen von der Verbraucherzentrale Hamburg angestrebten Prozess verloren. Konkret ging es dabei um folgendes:

Parship-Kunden, die ihren Vertrag innerhalb von zwei Wochen widerrufen haben (was gesetzlich erlaubt ist), wurden vom Anbieter überzogene Kosten extra berechnet. Bei Parship konnte der Wertersatz für genutzte Kontakte bei Widerruf bis zu Dreiviertel (!) des Jahresabopreises betragen. Dem hat das Gericht jetzt zum Glück einen Riegel vorgeschoben und den maximalen Wertersatz auf den zeitlichen Anteil der innerhalb der zweiwöchigen Widerrufsfrist erfolgten Nutzung am Jahresabopreis begrenzt.  Ob Parship dagegen in die Berufung geht, ist zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt.

Erfreulich an diesem Urteil ist jedenfalls, das unseriösen Praktiken in Bezug auf die Kündigungsmöglichkeiten von Usern damit in Zukunft ein effektiver Riegel vorgeschoben wurde.

Übrigens hatte die Verbraucherzentrale Hamburg mit Parship schon in der Vergangenheit juristische Auseinandersetzungen. So gab es in der Vergangenheit öfters Abmahnungen und Prozesse (welche allesamt von den Verbraucherzentralen gewonnen wurden) weil Parship seinen Usern das Widerrufsrecht verweigerte.

Natürlich ist klar, dass Parship im Zuge seiner häufigen Online und TV-Präsenz als „seriöses“ Unternehmen Fuss gefasst hat. Leider zeigt aber einmal mehr die Praxis, dass eine häufige Präsenz in der Öffentlichkeit noch lange kein User-freundliches Verhalten bedeuten muss.

Nähere Informationen zum aktuellen Urteil finden sich auch auf der Seite der Hamburger Verbraucherzentrale